Verfahrensabläufe
Die Ordnung für das örtliche kirchliche Bauwesen gibt neben einer Beschreibung der Ziele kirchlicher Bautätigkeit den kirchengesetzlichen Rahmen vor, der im Zusammenhang mit Baumaßnahmen in Kirchengemeinden,zwischen dem Erzbischöflichen Ordinariat als Aufsichtsbehörde und den Kirchengemeinden zu beachten ist.
Damit wird durch die vorliegende Bauordnung zusammen mit dem Leitbild für die Bautätigkeit in der Erzdiözese Freiburg den mit kirchlichen Bauaufgaben befassten Personen eine verlässliche Orientierung an die Hand gegeben.
siehe: Kirchliche Bauordnung und Leitbild des Erzb. Ordinariat Freiburg (PDF)

